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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebüro MadeiraSol
Stand 01.03.2010

Lieber Feriengast,

bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung werden, in ihrer Gesamtheit an. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 BGBInfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bietet der volljährige Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

Der Reisevertrag wird für MadeiraSol verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung (Buchungsbestätigung) und den Preis der Leistung schriftlich bestätigen.

Die Ferienobjekte dürfen nur von den in der Reiseanmeldung namentlich aufgeführten Personen und nur bis zu der im Prospekt angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 30 % fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

Der restliche Preis wird fällig, wenn Ihnen die Reiseunterlagen verabredungsgemäß zugesandt werden, spätestens jedoch 4 Wochen vor Antritt der Reise.

Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig.

Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang des Reisepreises beim Anbieter versandt bzw. ausgehändigt.

Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter vom Reise- bzw. Versicherungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Anbieter Rücktrittsgebühren verlangen.

Die Kosten für eine über MadeiraSol abgeschlossene Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung, wie auch die Gebühren im Falle einer Stornierung, sofort fällig.

3. Besondere Hinweise

Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind, sofern in der Hausbeschreibung im Internet nicht anders angegeben, nicht im Reisepreis eingeschlossen.

Die Mitnahme von Hautieren ist nur bei den entsprechend gekennzeichneten Ferienobjekten bzw. nach besonderer schriftlicher Vereinbarung gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden.

Die Unterkunft und das Inventar müssen gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.

Schäden im und am Ferienobjekt müssen umgehend MadeiraSol und dem Eigentümer oder dessen Kontaktperson vor Ort unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Kontaktdaten gemeldet werden.

Die Person des Schlüsselübergebers am Ort ist in der Regel nicht die eines Betreuers der zum Handeln im Namen von MadeiraSol befugt ist, so dass diese Person nichtrechtsverbindlich handelt. Auch sind die Hausbesitzer nur für die eigenen Objekte verantwortlich und keine Vertragspartner der buchenden Kunden.

Bei Problemen im Rahmen in Zusammenhang mit den Vertraglichen Leistungen muß stets Kontakt mit MadeiraSol aufgenommen werden.

Die Unterkünfte sind ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht.  Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Es ist zu berücksichtigen, dass in Portugal andere Bauvorschriften und Sitten als in Deutschland gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der deutschen Industrienorm entsprechen. Auch ist die Schallisolierung nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, so dass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann.

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MadeiraSol (Anschrift siehe unten).

Erfolgt der Rücktritt aus Gründen, die nicht von MadeiraSol zu vertreten sind, ist der Reisepreis nicht zu zahlen. Jedoch kann der Veranstalter Ersatz (Rücktrittsgebühren) für entstandenen Aufwand verlangen.

Wird die Reise aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht antreten, kommt das einem Rücktritt gleich.

Als Reiserücktrittsgebühren kommen folgende pauschalierte Ansätze (bezogen auf den vertraglichen Preis für die stornierte Leistung) zu Anrechnung:

  • bis zu 61 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Mietpreises
  • 60 bis 45 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Mietpreises
  • 44 bis 35 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Mietpreises
  • 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Mietpreises
  • ab 14 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Mietpreises

5. Umbuchung

Eine Umbuchung (Änderung des Reisevertrages) auf Wunsch des Reisenden kann nur erfolgen wenn dies aus Sicht von MadeiraSol möglich ist. Dafür werden € 30,– pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft u.ä..

Bis Reisebeginn kann Seites des Reisenden ein dritter den Reisevertrag übernehmen. Dazu ist eine rechtzeitige Schriftliche Mitteilung an den Anbieter erforderlich. Für die Änderung des Vertrages kann MadeiraSol eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 30,– verlangen.

6. Reiseversicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.

7. Abhilfe/Minderung/Kündigung

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. In diesem Fall wenden Sie sich unverzüglich an MadeiraSol  um Abhilfe zu verlangen.

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten.

MadeiraSol kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Es kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

MadeiraSol wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben oder eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, sind Ihnen die Schlüsselübergeber gerne behilflich, aber sie sind keine Serviceperson von MadeiraSol. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur zwischen Ihnen und MadeiraSol

Können Ihre Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist MadeiraSol zu unterrichten.

Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung seitens MadeiraSol. 

8. Haftung

Die vertragliche Haftung seitens  MadeiraSol auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Wertes der gebuchten Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch MadeiraSol herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Buchungswert gilt auch, soweit MadeiraSol für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für alle gegen MadeiraSol gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Buchungspreises beschränkt. 

MadeiraSol haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Anbieters sind.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte´und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet MadeiraSol nicht. Der Anbieter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung. 

9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber MadeiraSol  geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen MadeiraSol ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

10. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters.

11. Gerichtsstand/Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten

Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz von MadeiraSol . Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben

Reisebüro:  MadeiraSol, Filipa Manso
Postanschrift: Kantstrasse 89 10627 Berlin
Bank:  Postbank
BLZ:   10010010
Konto Nr.:  36656103

Alle Angaben in diesen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand März 2010 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit von Internetangeboten.

Wir laden zum Entdecken ein!

Ein besonderes Erlebnis wird der Madeira Aufenthalt erst durch die Wahl der individuell passenden Unterkunft. Der urbane Charakter von klassischen Ferienhäusern, kleinen romantischen Hotels und Ferienwohnungen sind bestens geeignet den besonderen Charakter eines Ortes zu vermitteln.

Urlaub mit Madeirasol

Deshalb bietet das Reisebüro Madeirasol eine Auswahl besonders schöner und charakteristischer Unterkünfte mit Charme und Stil an. Um eine hohe Qualität der Empfehlungen zu gewährleisten, wurden sämtliche Unterkünfte vor der Aufnahme in das Angebot persönlich besichtigt bewertet.